Whistleblowing


Das Unternehmen Cermag S.p.A fördert eine transparente Unternehmenskultur, basierend auf Ethik, Korrektheit und
Integrität, in Übereinstimmung mit Gesetzen und Vorschriften sowie in Übereinstimmung mit geltenden Normen und Richtlinien.

Informationen über Verstöße, die das öffentliche Interesse oder die Integrität beeinträchtigen, sind meldepflichtig
der öffentlichen Verwaltung oder einer privaten Einrichtung. Dabei kann es sich um (Gesetzes-)Verstöße handeln
(nationales oder EU-Recht), die bereits begangen wurden oder noch nicht begangen wurden, wenn konkrete Beweise dafür vorliegen
glauben, dass sie sich engagieren werden.

Unregelmäßigkeiten in der Leitung oder Organisation der Aktivität können nicht gemeldet werden, ebenso wenig
Streitigkeiten, Ansprüche oder Anfragen im Zusammenhang mit einem persönlichen Interesse der Person
Meldepflichtiger oder die Person, die eine Beschwerde bei der zuständigen Justiz- oder Buchhaltungsbehörde eingereicht hat
ausschließlich auf ihre individuelle Arbeit oder ihr öffentliches Beschäftigungsverhältnis beziehen oder mit ihrem eigenen inhärent sind
Arbeits- oder öffentliche Anstellungsverhältnisse mit hierarchisch übergeordneten Persönlichkeiten.

Das konzipierte Whistleblowing-Signalisierungssystem entspricht in allen seinen Teilen den gesetzlichen Bestimmungen von
im Gesetzesdekret erwähnt. Nr. 231/2001, der EU-Richtlinie 2019/1937 und des Gesetzesdekrets vom 10. März 2023, Nr. 24.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Whistleblowing-Verfahren

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